Probleme bieten die Chance, sich neu zu entscheiden, sich für die Zukunft zu öffnen. Sie sind Impulse für Entwicklung und persönliches Wachstum. 

[Günter G. Bamberger]

Fragen zur Psychotherapie

 

1.  Was bedeutet Psychotherapie? 

2.  Wer darf psychotherapeutisch tätig sein?

3.  Was darf der Heilpraktiker für Psychotherapie behandeln?

4.  Was sollte Psychotherapie bewirken?

5.  Was sind die Wirkfaktoren von Psychotherapie?

6.  Kann Psychotherapie auch Nebenwirkungen haben?

7.  Wichtige Voraussetzungen der Psychotherapie

8.  Wann ist eine Therapie zu Ende?

9.  Angebot: Unverbindliches und kostenloses Vorgespräch 

  

1.  Was bedeutet Psychotherapie? 

Psychotherapie ist ein Sammelbegriff für alle Maßnahmen zur Behandlung von psychischen, emotionalen und psychosomatischen Störungen bzw. individuellen Lebenszuständen unter Einsatz von psychologischen Methoden. Nach heutigem Verständnis bedeutet Psychotherapie „Heilung oder Linderung einer seelischen Erkrankung“. Ziel ist es, die Persönlichkeitsstruktur des Klienten günstig zu beeinflussen sowie dessen Verhaltensweisen oder Denkmuster positiv zu ändern und dadurch das Leid zu vermindern und das Wohlbefinden und die Lebensqualität zu erhöhen. Angestrebtes Ziel sollte die Heilung sein, wobei dies nicht immer möglich ist. 

 

Techniken, die man bei gesunden Menschen anwendet, zählen nach dieser Definition nicht zur Psychotherapie, sondern zu „Beratung“ und „Coaching“.

 

2.  Wer darf psychotherapeutisch in Deutschland tätig sein?

Psychotherapeutisch tätig sein dürfen:  

  • Psychologische Psychotherapeuten (Psychologen mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung)
  • Fachärzte deren Ausbildung Psychotherapie beinhaltet: Fachärzte für Psychiatrie und      Psychotherapie, Ärzte mit Zusatzausbildung Psychotherapie, Fachärzte für  psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • Heilpraktiker für Psychotherapie
  • Der Psychologische Berater darf nicht behandeln, aber er darf in vielen Fragestellungen beraten.


3.  Was darf der Heilpraktiker für Psychotherapie behandeln?

Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat eine Zulassung für die psychotherapeutische Arbeit. Diese hat er durch Überprüfung durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt erlangt. Erst seit 1993 gibt es auch die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktiker, die sich auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen eine Diagnose stellen und eine Therapie durchführen, die ansonsten in Deutschland nur Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten ist. Auf dem Gebiet der Psychotherapie wenden viele Heilpraktiker für Psychotherapie wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren an.


Hierzu eine Stellungnahme von Herr Dr. paed. Werner Weishaupt, Präsident des VFP e.V. (Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.) erklärt 2018:

“Heilpraktiker für Psychotherapie … werden von den prüfenden Gesundheitsämtern nur zugelassen, wenn sie umfangreiche diagnostische und therapeutische Kenntnisse und die Fähigkeit nachweisen, Patienten auch entsprechend den gestellten Diagnosen psychotherapeutisch zu behandeln! Und nach den Prüfungsrichtlinien der 16 Bundesländer, die gerade in diesem Jahr noch einmal verschärft worden sind, prüfen die durchführenden Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie die Kandidaten auf “wissenschaftlicher Grundlage”. Der einzige Unterschied zu den approbierten und meist kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten besteht darin, dass diese entsprechend den “Psychotherapie-Richtlinien” ausschließlich die 3 Psychotherapie-Verfahren anwenden dürfen, die vom “Gemeinsamen Bundesausschuss” genehmigt worden sind – nämlich Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und Verhaltenstherapie. Dies hat eher historische als wissenschaftliche Gründe, denn die Wirksamkeit der Psychoanalyse ist in vieler Hinsicht umstritten. Und auf der anderen Seite kommen Verfahren, die ihre Wirksamkeit und Effektivität längst wissenschaftlich belegt haben, wie z.B. die Gesprächspsychotherapie nach Rogers, die Hypnosetherapie, die Systemische Therapie, die Familientherapie, die lösungsorientierte Kurzzeittherapie u.a. mehr in Deutschland bei der GKV-Abrechnung immer noch nicht zum Zuge, obwohl sie in vielen anderen europäischen Ländern längst zum anerkannten Standard gehören.“

 

4.  Was sollte Psychotherapie bewirken?

Psychotherapie kann bei einer guten therapeutischen Beziehung zwischen Klienten und Therapeuten, bei persönlicher Ressourcenaktivierung und Hoffnung auf Heilung des Klienten und einem positiven Verlauf aus „Lebenskrisen“ zu „Lebenssituationen“ führen, „Probleme“ in „Themen“ wandeln und aus einem „Opfer-Erleben“ ein „Gestalter-Erleben“ machen. In diesem Fällen wird der „behandelnde“ Therapeut zum „rahmenden“ Therapeuten. Das Ergebnis sollte Heilung oder Linderung der persönlichen Lebenssituation sein.

 

5.  Was sind die Wirkfaktoren von Psychotherapie?

Die Psychotherapie kümmert sich um innere Haltungen, Einstellungen und Werthaltungen.

Deswegen ist das Handwerkszeug von Therapeuten das Gespräch. Wir wollen den Menschen kennenlernen, der uns gegenübersitzt – und nicht nur die Symptome. Wir wollen seine Geschichte und sein bisheriges Leben ebenso kennenlernen wie seine Träume und Utopien für seine Zukunft.

 

Als Wirkfaktoren bzw. als eine „Essenz“ der unterschiedlichen wirksamen Methoden verschiedener Schulen hat Klaus Grawe, ein deutscher Psychologischer Psychotherapeut und Hochschullehrer mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Psychotherapieforschung, vier Eigenschaften postuliert: 

  • Ressourcenaktivierung = Problemaktualisierung, Problembewältigung und motivationale Klärung  [→ Erfolgsanteil: 40%]
  • Therapiebeziehung: Klient-Therapeut-Beziehung [→ Erfolgsanteil: 30%]
  • Hoffnungsfaktoren [→ Erfolgsanteil: 15%]  und
  • Therapietechniken [→ Erfolgsanteil: 15%].


Ein wichtiger Faktor ist also, dass eine gute Beziehung zwischen Klient und Therapeut besteht, damit eine erfolgsversprechende Zusammenarbeit stattfinden kann. Hierzu ist ein persönliches Vorgespräch sinnvoll.


6.  Kann Psychotherapie auch Nebenwirkungen haben?

Nebenwirkungen kommen in der Psychotherapie vor. Nebenwirkungen sind unerwünschte, aber unvermeidliche, negative Folgen einer korrekt angewendeten Psychotherapie. Sie können verschiedene Auswirkungen haben: leichte Ausprägungen wie z.B. Weinen während der Therapiesitzung, mittelgradige Ausprägungen wie z.B. verschärfte Konflikte in der Partnerschaft, schwere Ausprägungen wie z.B. persönliche Kündigung eines sicheren Arbeitsplatzes, sehr schwere Ausprägungen wie z.B. Herzinfarkt während einer Exposition oder extreme Ausprägungen wie z.B. ein Suizidversuch. Aus diesen Gründen werde ich Sie zu Beginn der Therapie zu möglichen Nebenwirkungen in Ihrem speziellen Fall aufklären.

 

7.  Wichtige Voraussetzungen der Psychotherapie

Sie als KlientInnen sind der Hauptakteuer und Verantwortliche für Veränderungen. Sie sind der Experte für Ihre seelische Störung, da nur Sie die Einschränkungen und Belastungen in den verschiedenen Lebensbereichen kennen und ertragen müssen. Deswegen muss die Verantwortung für eine Veränderung von Ihnen selbst übernommen werden. Nur Sie wissen, was Ihnen gut tut, nur Sie können neue Dinge ausprobieren, können Einstellungen und Denkschemata abändern. Und Sie müssen diese Veränderung wollen – zu diesem Zeitpunkt. Weitere wichtige Voraussetzung ist die Qualität der 

Klienten-Therapeut-Beziehung und die damit verbundene Atmosphäre.

 

8.  Wann ist eine Therapie zu Ende?
Wenn immer Sie sich entscheiden die Therapie zu beenden. Besser ist es jedoch, wenn Sie 

sich für Ihr Leben gestärkt fühlen oder Veränderungen erreicht haben.

 

9.  Angebot: Unverbindliches und kostenloses Vorgespräch 

Wir werden uns gemeinsam Ihr Anliegen (oder Problem), Lebensumstände, Biografie, 

Einstellungen und Werthaltungen, zugrundeliegende Erfahrungen, Gedanken, Gefühle und 

Körperreaktionen sowie Ressourcen, Möglichkeiten, Lebensziele und Wünsche anschauen.

 

Eine wichtige Voraussetzung für die Psychotherapie ist eine gute, besser sehr gute Klienten-Therapeut-Beziehung. Deshalb lade ich Sie gerne zu einem persönlichen, unverbindlichen und kostenlosen Kennenlerngespräch (Vorgespräch) in meine Praxis ein, um Ihr Anliegen, Ihren Leidensdruck, Ihr Problem und Ihre Störung kennenzulernen (zu diagnostizieren) und unsere gemeinsame „Chemie“ herauszufinden.

Ich begleite und unterstütze Sie gerne auf Ihrem Weg. Dies mit meinen Erfahrungen, meiner Ausbildung und meiner Motivation.

 

Kontakt und Terminvereinbarungen

Jürgen Fürstenberg-Brock
Heilpraktiker für Psychotherapie
 
Therapeut für Systemische Therapie, Lösungsorientierte Traumatherapie und Kognitive Verhaltenstherapie

Praxis für Psychotherapie*. Beratung. Coaching.

Blumhardthof 3
30625 Hannover
0178.77 77 998    mobil
0511.5333 6059   Festnetz
E-Mail: [email protected]

* nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG)