Was darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie behandeln?
Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat eine Zulassung für die psychotherapeutische Arbeit. Diese hat er durch Überprüfung durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt erlangt. Erst seit 1993 gibt es auch die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Heilpraktiker, die sich auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt. Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen eine Diagnose stellen und eine Therapie durchführen, die ansonsten in Deutschland nur Ärzten und Psychologischen Psychotherapeuten vorbehalten ist. Auf dem Gebiet der Psychotherapie wenden viele Heilpraktiker für Psychotherapie wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren an.
Hierzu eine Stellungnahme von Herr Dr. paed. Werner Weishaupt, Präsident des VFP e.V. (Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater e.V.) erklärt 2018:
“Heilpraktiker für Psychotherapie … werden von den prüfenden Gesundheitsämtern nur zugelassen, wenn sie umfangreiche diagnostische und therapeutische Fachkenntnisse und die Fähigkeit nachweisen, Patienten auch entsprechend den gestellten Diagnosen psychotherapeutisch zu behandeln! Und nach den Prüfungsrichtlinien der 16 Bundesländer, die gerade in diesem Jahr noch einmal verschärft worden sind, prüfen die durchführenden Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie die Kandidaten auf “wissenschaftlicher Grundlage”. Der einzige Unterschied zu den approbierten und meist kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten besteht darin, dass diese entsprechend den “Psychotherapie-Richtlinien” ausschließlich die 3 Psychotherapie-Verfahren anwenden dürfen, die vom “Gemeinsamen Bundesausschuss” genehmigt worden sind – nämlich Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und Verhaltenstherapie. Dies hat eher historische als wissenschaftliche Gründe, denn die Wirksamkeit der Psychoanalyse ist in vieler Hinsicht umstritten. Und auf der anderen Seite kommen Verfahren, die ihre Wirksamkeit und Effektivität längst wissenschaftlich belegt haben, wie z.B. die Gesprächspsychotherapie nach Rogers, die Hypnosetherapie, die Systemische Therapie, die Familientherapie, die lösungsorientierte Kurzzeittherapie u.a. mehr in Deutschland bei der GKV-Abrechnung immer noch nicht zum Zuge, obwohl sie in vielen anderen europäischen Ländern längst zum anerkannten Standard gehören.“
Kontakt und Terminvereinbarungen
Jürgen Fürstenberg-Brock
Heilpraktiker für Psychotherapie
Therapeut für Systemische Therapie, Lösungsorientierte Traumatherapie und Kognitive Verhaltenstherapie
Praxis für Psychotherapie*. Beratung. Coaching.
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